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BGH, 22.06.1956 - 1 StR 87/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.06.1956 - 1 StR 87/56
(BGHSt 1, 186 ff [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; LM Nr. 19 zu § 266 StGB).Den Vorschuß von 20.000 DM führte er seiner Treupflicht zuwider nur zum Teil dem bei der Hergabe ausdrücklich bestimmten Verwendungszwecke zu, ausschliesslich die Herstellung der N.-Illustrierten zu sichern (BGHSt 1, 186 189 f [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; vgl BGHSt 8, 149 [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55]).
- BGH, 14.07.1955 - 3 StR 158/55
Auszug aus BGH, 22.06.1956 - 1 StR 87/56
Den Vorschuß von 20.000 DM führte er seiner Treupflicht zuwider nur zum Teil dem bei der Hergabe ausdrücklich bestimmten Verwendungszwecke zu, ausschliesslich die Herstellung der N.-Illustrierten zu sichern (BGHSt 1, 186 189 f [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; vgl BGHSt 8, 149 [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55]).
- BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57 Nicht immer wird vermöge dessen auch ihr gesetzlicher Vertreter oder wer sonst für sie den Kommissionsauftrag ausführt, zu dem Kommittenten ebenfalls in ein Treueverhältnis treten, sei es ein solches rechtlicher Art (wie die Entsch. BGHSt 6, 314, 317 anzunehmen scheint), sei es ein solches tatsächlicher Art (vgl. das Urt. BGH 1 StR 87/56 v. 22. Juni 1956).